Wieder einmal hat das Verwaltungsgericht in Schleswig festgestellt, dass es nicht zuständig ist für den Datenschutz bei Facebook. Die Kläger — drei Unternehmen aus Schleswig-Holstein — können aufatmen. Nachdem ihnen das Unabhängige Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) unter Androhung eines Bußgelds von 50.000 Euro die Nutzung von Facebook Fanseiten untersagt hatte, stellt das Gericht fest, dass nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht verantwortlich sei, wer weder tatsächlichen noch rechtlichen Einfluss auf die Datenverarbeitung habe. Dementsprechend fehle es an einer Verantwortlichkeit der Fanpage-Betreiber. Facebook stelle die technische Infrastruktur zur Verfügung. Der Seitenbetreiber könne lediglich seine Inhalte einstellen, habe aber auf den Datenverkehr zwischen dem Nutzer und Facebook keinen Einfluss.
Das ist nun der dritte Fall, den das ULD vor dem Schleswiger Gericht in Facebook-Fragen verliert und es gibt nicht wenige, die den Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert für seinen Kampf gegen Windmühlen belächeln. Doch was bleibt dem obersten Datenschützer von Schleswig-Holstein übrig? Soll er behaupten, dass Facebook deutschem Datenschutz entspräche? Er würde seinen Job vernachlässigen, wenn er nicht auf dieses Problem reagieren würde. Denn dass Facebook deutschem Recht widerspricht, hat das Gericht heute noch einmal eindeutig festgestellt. Nur sei durch die irische Niederlassung von Facebook der irische Datenschützer zuständig. Der irische Datenschutz gilt im europäischen Vergleich wiederum als relativ freizügig gegenüber Unternehmensinteressen.
Wenn man Weichert etwas zugute halten möchte, dann sollte man ihm anrechnen, mit Nachdruck auf das Fehlen eines europäischen Datenschutzes hinzuweisen. Nicht zuletzt die vollständige Überwachung des transatlantischen Internetverkehrs durch den britischen Geheimdienst macht klar, dass der Datenschutz international geregelt werden muss. Ein starker, europäischer Datenschutz wäre dazu ein wichtiger Beitrag. Die Augen richten sich damit einmal mehr auf die Verhandlungen zur europäische Datenschutz-Grundverordnung. Klar kann man das Internet nicht von Kiel aus regulieren. Aber warum aus Dublin?