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VG Schleswig: Facebook-Fanpage-Betreiber tragen keine Verantwortung für den Datenschutz

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Wieder einmal hat das Verwaltungsgericht in Schleswig festgestellt, dass es nicht zuständig ist für den Datenschutz bei Facebook. Die Kläger — drei Unternehmen aus Schleswig-Holstein — können aufatmen. Nachdem ihnen das Unab­hän­gi­ge Lan­des­zen­trums für Daten­schutz Schleswig-​​Holstein (ULD) unter Androhung eines Bußgelds von 50.000 Euro die Nutzung von Facebook Fanseiten untersagt hatte, stellt das Gericht fest, dass nach dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz nicht ver­ant­wort­lich sei, wer weder tat­säch­li­chen noch recht­li­chen Ein­fluss auf die Daten­ver­ar­bei­tung habe. Dem­ent­spre­chend fehle es an einer Ver­ant­wort­lich­keit der Fanpage-​​Betreiber. Face­book stelle die tech­ni­sche Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung. Der Sei­ten­be­trei­ber könne ledig­lich seine Inhalte ein­stel­len, habe aber auf den Daten­ver­kehr zwi­schen dem Nut­zer und Face­book kei­nen Einfluss.

Das ist nun der dritte Fall, den das ULD vor dem Schleswiger Gericht in Facebook-Fragen verliert und es gibt nicht wenige, die den Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert für seinen Kampf gegen Windmühlen belächeln. Doch was bleibt dem obersten Datenschützer von Schleswig-Holstein übrig? Soll er behaupten, dass Facebook deutschem Datenschutz entspräche? Er würde seinen Job vernachlässigen, wenn er nicht auf dieses Problem reagieren würde. Denn dass Facebook deutschem Recht widerspricht, hat das Gericht heute noch einmal eindeutig festgestellt. Nur sei durch die irische Niederlassung von Facebook der irische Datenschützer zuständig. Der iri­sche Daten­schutz gilt im euro­päi­schen Ver­gleich wiederum als rela­tiv frei­zü­gig gegen­über Unter­neh­mens­in­ter­es­sen.

Wenn man Weichert etwas zugute halten möchte, dann sollte man ihm anrechnen, mit Nachdruck auf das Fehlen eines europäischen Datenschutzes hinzuweisen. Nicht zuletzt die vollständige Überwachung des transatlantischen Internetverkehrs durch den britischen Geheimdienst macht klar, dass der Datenschutz international geregelt werden muss. Ein starker, europäischer Datenschutz wäre dazu ein wichtiger Beitrag. Die Augen richten sich damit einmal mehr auf die Verhandlungen zur europäische Datenschutz-Grundverordnung. Klar kann man das Internet nicht von Kiel aus regulieren. Aber warum aus Dublin?


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